Gebührenordnung
Vergütungen
Für Wagenreinigung |
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Für Außenreinigung Waschstraße | 3,50 € |
Für Innenreinigung (Saugen und Wischen) | 3,50 € |
Für Außen- und Innenreinigung | 7,00 € |
Für Mitarbeit im Verein | |
Wagenwarte und aktive Vorstandsmitglieder erhalten pauschal pro Jahr | 160,00 € |
Für besondere vorher mit dem Vorstand abgesprochene Tätigkeiten gibt es pro Stunde brutto | 13,00 € |
Ausgleichszahlung | |
Bei Nichtvorfinden des gebuchten Fahrzeugs erhält der Geschädigte. | 15,00 € |
Stornierungskosten
Stornierung ist in folgenden Fällen kostenlos:
- Bis 24 Std. vor Beginn des Buchungszeitraumes (bei gebuchter Nutzung < 3Tage, sonst 48 h vorher stornieren).
- Bei nicht Vorfinden des Fahrzeuges bei Beginn des Buchungszeitraumes.
In allen anderen Fällen beträgt der Stornierungstarif 1/3 der gebuchten Zeitkosten.
Kosten für Anbauhilfe eines Zubehörs
Diese Regelung gilt erst ab 01.Oktober 2007!!!
Werktagtarif* für Anbau-/Abbauhilfe von Zubehör | 8 € |
Mondscheintarif**für Anbau-/Abbauhilfe von Zubehör | 12 € |
* Montag - Samstag von 7:00 - 18:00 Uhr
** Montag - Samstag von 18:00 - 7:00 Uhr, Sonntag, nur wenn Wagenwarte dafür sich bereit erklären!!!
Verspätungen
Bis 1 Stunde nach Buchungsende | 25,00 € |
Mehr als 1 Stunde nach Buchungsende | 50,00 € |
Schlüssel- und Chipkartenverlust
Bei erforderlichem Austausch von Schlössern | 500,00 € |
Verlust eines Tresorschlüssels | 250,00 € |
sonst (Garagenschlüssel,Zubehörschlüssel) | 30,00 € |
Bei Verlust der Chipkarte: | 25,00 € |
Vertragsstrafen
Nutzung eines Autos ohne Buchung nach Sperrung des Mitglieds durch den Vorstand | 500,00 € + |
Unbeaufsichtigte Überlassung von Fahrzeugen an Nichtberechtigte (siehe §1 ANB/BNB) |
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Nichtgemeldeter Verlust/Missbrauch von Schlüsseln (siehe §2 ANB/BNB) | |
Fahrt ohne Buchung (siehe §3 ANB/BNB) | |
Nichtmelden von Schäden vor Fahrtantritt (siehe §7 ANB) | |
Fahren ohne Fahrerlaubnis (siehe §8 ANB) | |
Nichtmelden des Wegfallens oder der Einschränkung der Fahr-Erlaubnis (siehe §8 ANB) | |
Nichtmelden von Unfällen/Schäden während der Fahrt (siehe §12 ANB) | |
Nutzung der falschen IsarCard 9 Uhr (Grüne Karte) |
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Verspätete Abgabe der Grünen Karte | |
nicht vollständig ausgefüllter Fahrtbericht: | 2,50 € |
Verschmutzung des Autos: | 12,50 € + Reinigungskosten |
sonstige nicht-ordnungsgemäße Rückgabe (z.B, nicht verschlossenes Auto, offenes Fenster) | 12,50 € |
Versicherung/Selbstbeteiligung
(siehe §11 ANB/BNB) Bei Schäden/Unfällen zahlt das Mitglied beim ersten Unfall höchstens 330.- € (Selbstbeteiligung). Verursacht ein Teilnehmer innerhalb von 2 Jahren nach einem selbstverschuldeten Schaden einen weiteren selbstverschuldeten Schaden, so erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 440 €, bei einem weiteren Schaden innerhalb der dann folgenden 2 Jahre auf 660 €.
Für Bagatellschäden (z.B. Kratzer) wird eine Pauschale in Höhe von 25 bis 50 Euro erhoben. Sofern eine Reparatur erforderlich wird, ist der tatsächliche Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (330.- €) zu tragen. Über die Notwendigkeit einer Reparatur und die Höhe der Schadensbeteiligung entscheidet der Vorstand.
Der Kfz-Anhänger ist über das Zugfahrzeug versichert. Während der Anhänger nicht an ein vereinseigenes Kfz angeschlossen ist, sind Schäden am Anhänger vom Verursacher in voller Höhe zu zahlen, und nur Schäden des Unfallgegners werden ohne Selbstbeteiligung von der Versicherung gezahlt.
Als Mitglied in unserem Verein beträgt die Selbstbeteiligung bei Autos von anderen Carsharingorganisationen oder auch bei DBCarsharing nur 330.- €, da der Verein die Differenz zu der Selbstbeteiligung von DBCarsharing (1500.- €) im Schadensfall übernimmt.
Verwaltungsgebühren
Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen, pro Vorgang | 5,00 € |
Verzugszinsen
Falls ein Mitglied nach der 1. Mahnung seine Rechnung nicht bezahlt, berechnet der Verein ab diesem Zeitpunkt 7,5 % Verzugszinsen über dem Basiszins nach dem bürgerlichen Gesetzbuch.
Nach der 2. Mahnung wird dann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
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