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Bevor Sie durch Carsharing ein StadtTeilAuto nutzen können, müssen Sie Mitglied im Verein werden.

Der Abschluss eines Nutzervertrages mit dem Verein schafft dann die rechtliche Grundlage für die Nutzung der Fahrzeuge.

Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie auf der Website sta-fs.de


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