Gebührenordnung
Vergütungen
für Wagenreinigung
- Für Außenreinigung Waschstraße: 3,50 €
- Für Innenreinigung (Saugen und Wischen): 3,50 €
- Für Außen- und Innenreinigung: 7,00 €
für Mitarbeit im Verein
Wagenwarten und aktive Vorstandsmitgliedern wird die Jahresgebührenpauschale erlassen.
Für besondere, mit dem Vorstand abgesprochene Tätigkeiten wird eine Aufwandentschädigung in Höhe von brutto 13,00 € pro Stunde gewährt.
Ausgleichszahlung
Bei Nichtvorfinden des gebuchten Fahrzeugs erhält der Geschädigte 15,00 €.
(damit kann z.B. eine Taxifahrt zum nächstgelegenen Fahrzeug bezahlt werden)
Stornierungskosten
Stornierung ist in folgenden Fällen kostenlos:
- Bis 24 Std. vor Beginn des Buchungszeitraumes (bei gebuchter Nutzung < 3Tage, sonst 48 h vorher stornieren).
- Bei nicht Vorfinden des Fahrzeuges bei Beginn des Buchungszeitraumes.
In allen anderen Fällen beträgt der Stornierungstarif 1/3 der gebuchten Zeitkosten.
Verspätungen
- Bis 1 Stunde nach Buchungsende: 25,00 €
- Mehr als 1 Stunde nach Buchungsende: 50,00 €
Schlüssel- und Chipkartenverlust
- Verlust eines Autoschlüssels: 100,00 €
- sonstige Verluste (Garagenschlüssel, Zubehörschlüssel): 30,00 €
- Verlust der Chipkarte: 25,00 €
Vertragsstrafen
- Nutzung eines Autos ohne Buchung nach Sperrung des Mitglieds durch den Vorstand: 500,00 € + Strafanzeige
- Unbeaufsichtigte Überlassung von Fahrzeugen an Nichtberechtigte (siehe §1 ANB/BNB): 100,00 €
- Nichtgemeldeter Verlust/Missbrauch von Schlüsseln (siehe §2 ANB/BNB): 100,00 €
- Fahrt ohne Buchung (siehe §3 ANB/BNB): 100,00 €
- Nichtmelden von Schäden vor Fahrtantritt (siehe §7 ANB): 100,00 €
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (siehe §8 ANB): 100,00 €
- Nichtmelden des Wegfallens oder der Einschränkung der Fahr-Erlaubnis (siehe §8 ANB): 100,00 €
- Nichtmelden von Unfällen/Schäden während der Fahrt (siehe §12 ANB): 100,00 €, ggf. Strafanzeige wegen Fahrerflucht
- Nutzung der falschen IsarCard 9 Uhr: 25,00 €
- Verspätete Abgabe der IsarCard 9 Uhr: 25,00 €
- Verschmutzung des Autos: 12,50 € + Reinigungskosten
- Extreme Verschmutzung (z. B. Hundehaare): 12,50€ bis zu 100,00 € oder nach tatsächlichem Aufwand
- sonstige nicht-ordnungsgemäße Rückgabe (z.B. nicht verschlossenes Auto, offenes Fenster): 12,50 €
Versicherung/Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung bei selbst verschuldeten Schäden / Unfällen beträgt maximal 1.000 €.
Bei Abschluss unseres Sicherheitspaketes maximal 330,00 € Selbstbeteiligung. Verursacht ein Teilnehmer innerhalb von 2 Jahren nach einem selbstverschuldeten Schaden einen weiteren selbstverschuldeten Schaden, so erhöht sich die Selbstbeteiligung auf 440,00 €, bei einem weiteren Schaden innerhalb der darauf folgenden 2 Jahre auf 660,00 €.
(siehe §11 ANB/BNB)
Für Bagatellschäden (z.B. Kratzer) wird eine Pauschale in Höhe von 25,00 bis 50,00 € erhoben. Sofern eine Reparatur erforderlich wird, ist der tatsächliche Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (1.000,00 € bzw. 330,00 €) zu tragen. Über die Notwendigkeit einer Reparatur und die Höhe der Schadensbeteiligung entscheidet der Vorstand.
Bei selbst verschuldeten Schäden bzw. Unfällen bei der Nutzung von Fahrzeugen unserer Partner im Flinkster-Netzwerk gelten die gleichen Regelungen wie beim StadtTeilAuto Freising e.V..
Mit einem zusätzlich, freiwillig abzuschließendem Sicherheitspaket in Höhe von jährlich 50.00 € können Mitglieder die Selbstbeteiligung pro Schaden auf 330.00 € (bzw. 440 €/ 660 € bei mehrfachen Schäden innerhalb von 2 Jahren) reduzieren.
Verwaltungsgebühren
- Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen, pro Vorgang: 5,00 €
- Gebühren für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (Strafzettel aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken): 7,50 €
Verzugszinsen
Falls ein Mitglied nach gerichtlichem Mahnbescheid seine Rechnung nicht bezahlt, berechnet der Verein ab diesem Zeitpunkt 7,5 % Verzugszinsen über dem Basiszins nach dem bürgerlichen Gesetzbuch.
Ein gerichtliches Mahnverfahren wird nach der 2. erfolglosen Mahnung eingeleitet.