Gebühren
1. Stornierung & Verkürzung (§ 8 AGB)
- Bei einer Buchungsdauer bis zu 7 Tagen und einer Stornierung/Verkürzung der Buchung mindestens 24 Stunden vor Buchungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei einer späteren Stornierung/Verkürzung betragen die Stornierungsgebühren die Hälfte des jeweiligen Zeitpreises für die stornierte Buchung.
- Bei einer Buchungsdauer über 7 Tagen und einer Stornierung/Verkürzung der Buchung mindestens 7 Tage vor Buchungsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Bei einer späteren Stornierung/Verkürzung betragen die Stornierungsgebühren die Hälfte des jeweiligen Zeitpreises für die stornierte Buchung.
- Bei einer Rückgabe des Fahrzeuges vor Ende des Buchungszeitraumes wird die Buchung automatisch verkürzt. Der Zeitpreis für den Zeitraum um den die Buchung verkürzt wurde, wird nur zur Hälfte in Rechnung gestellt.
2. Verwaltungsgebühren
- Verspätete Rückgabe Fahrzeug (§ 9 AGB): 30 €
- Verspätete Rückgabe IsarCard (§ 9 AGB): 10 €
- Verlust oder Beschädigung der Chipkarte (§ 6 AGB): 25 € + Haftung
- Verlust oder Beschädigung der IsarCard (§ 18 AGB): 25 €
- Sonstige Verluste (z.B. Garagenschlüssel): 30 €
- Fahrzeugrückgabe mit zu niedrigem Tankstand (§ 16 AGB): 10 €
- Tanken von Premiumkraftstoffen (§ 12 ABG): 5 € je Betankung + 0,20 € je Liter zusätzlich
- Bearbeitung von Verkehrsdelikten (§ 22 AGB): 7,50 €
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten (§ 22 AGB): 7,50 €
- Bearbeitung von Schadensfällen (§ 14 AGB): Technikereinsatz nach Aufwand, 30 € pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt
- Rücklastschrift (§ 20 AGB): 5 €
- Bearbeitung Mahnung (§ 19 AGB): 5 €, zuzüglich Mahngebühr
3. Vertragsstrafen
- Überlassung von Fahrzeug an Nichtberechtigte (§ 4 AGB): 900 € + Schäden und ggf. Haftung Teilnehmer
- Überlassung von IsarCard an Nichtberechtigte (§ 18 AGB): 50 €
- Nutzung ohne gültigen Führerschein (§ 11 AGB): 900 € und ggf. Haftung Teilnehmer und Strafanzeige
- Rauchen im Fahrzeug (§ 12 AGB): Externe Reinigungskosten und Technikereinsatz
- Technikereinsatz (u.a. § 12 & 16 AGB): nach Aufwand, 30 € pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt
- Nichtmeldung des Wegfallens oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis: 100 €
- Nichtmeldung von Schäden/grober Verunreinigung (§ 15 AGB): 900 €, ggf. Anzeige wegen Fahrerflucht
- Nichtmeldung von Schäden vor Fahrtantritt (§ 10 AGB): 100 €
4. Verzugszinsen
- Falls ein Mitglied nach gerichtlichem Mahnbescheid seine Rechnung nicht bezahlt, berechnet der Verein ab diesem Zeitpunkt 7,5 % Verzugszinsen über dem Basiszins nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (§19 AGB).
- Ein gerichtliches Mahnverfahren wird nach der 2. erfolglosen Mahnung eingeleitet.
5. Gutschriften
- Aufgrund der Verspätung eines Vornutzers ist das gebuchte Fahrzeug zu Buchungsbeginn nicht verfügbar: 15 €
- Aufgrund der Verspätung eines Vornutzers ist die gebuchte IsarCard zu Buchungsbeginn nicht verfügbar: Differenz zwischen Tageskarte MVV und gebuchter IsarCard (gegen Beleg)
6. Änderung der Preisliste (Kosten und Gebühren)
StadtTeilAuto Freising e.V. behält sich das Recht vor, diese Preisliste jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die aktuelle gültige Preisliste kann unter www.sta-fs.de eingesehen werden.
Stand: 21.03.2023