Zubehör

Kindersitze

Alle Kindersitze entsprechen der europäische Prüfnorm UN ECE Reg. 44/04. In jedem Auto befindet sich eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne. Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen dieser Art nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 Zentimeter groß sind und mindestens 22 Kilogramm wiegen. Diese sollten bis zu einer Mindestgröße von 150cm genutzt werden.
Hinweis: Auch wenn eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne gesetzlich zugelassen ist, bietet sie nicht genügend Schutz. Sie sollte nur als Notlösung für kurze Strecken genutzt werden!

In der Garage Haindlfingerstraße 3 befinden sich:

  • Zwei Sitzerhöhungen von Osann Junior Isofix- ECE-Klasse: II / III-, die mit dem 3-Punkt-Gurt des Fahrzeuges oder mit Isofix gesichert werden können. Auch hierfür gilt der oben genannte Hinweis!
  • Eine Kindersitzerhöhung mit Rückenlehne von Britax Römer Kidfix SL (Isofix), für mehr Sicherheit, gerade auf längeren Strecken. Er weist die ECE-Klasse: II / III auf und ist für Kinder von 18 bis 36 kg (etwa 4 bis 12 Jahre) geeignet. Dieser ist in Fahrtrichtung mit 3-Punkt-Fahrzeuggurt, oder mit Isofix zu sichern.
  • Ein Kindersitz von CYBEX JUNO-FIX. Sehr leichter und sicherer Kindersitz mit Fangkörper, für Kinder von 9-18 kg (ab etwa einem Jahr bis 4 Jahre), ECE-Klasse I. Der Sitz kann an den ISOFIX-Verankerungen ( in den dafür freigegebenen Fahrzeugen), oder ausschließlich mit dem Fahrzeuggurt in Fahrtrichtung befestigt werden.

Alle in der Garage Haindlfingerstraße 3 befindlichen Kindersitze verfügen über eine Isofix Hybridlösung: Die Kindersitze können mit Isofix (in dafür freigegebenen Fahrzeugen) gesichert werden. Dies erhöht die Seitenstabilität und verhindert das Kippen des Sitzes bei Kurvenfahrt. Bei Verwendung des 3-Punkt-Gurtes (statt Isofix) werden die Isofixkonnektoren einfach eingeklappt.
Bei jedem Kindersitz befindet sich eine Einsteckhilfe für die Isofixhalterung und eine Gebrauchsanleitung. Diese bitte vor der ersten Nutzung des Sitzes durchlesen.

In manchen Fahrzeugen ist der Sitz stabiler zu befestigen, wenn die Fahrzeugkopfstütze entfernt oder nach hinten gerichtet eingesetzt wird. (Bitte nach Fahrtende die Fahrzeugkopfstützen wieder in die dafür vorgesehenen Verankerungen stecken!)

Dringende Bitte: Die Sitze nach der Nutzung ordnungsgemäß wieder in die Garage zurücklegen und nicht im Auto belassen! Ebenso die
Isofixeinsteckhilfen und die Gebrauchsanleitungen!

Falls Sie feststellen, dass es Engpässe gibt, weil die Nachfrage nach den Sitzen zunimmt, melden Sie dies bitte dem Vorstand. Wir werden dann weitere Sitze anschaffen.
Wir berufen uns auf die Empfehlungen des ADAC

Warnwesten

Seit 1. Juli 2014 an besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste mitgeführt werden. Die Westen in den Signalfarben rot, gelb oder orange mussen der DIN-Norm EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Die Fahrzeuge von StadtTeilAuto Freising befindet sich mindestens 1 Warnweste. Allerdings möchten wir anlässlich der Verordnung darauf hinweisen, dass es bezüglich der Warnwestenpficht im europäischen Ausland teils erheblich schärfere Regeln gibt, die auch mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen geahndet werden können.
So ist es in einigen Ländern vorgeschrieben, dass für jeden Insassen des Fahrzeuges eine Warnweste mitgeführt werden muss!

Wir halten in der Garage von StadtTeilAuto Freising (Haindlfinger Str.) daher einige Warnwesten vor, die für Auslandsfahrten als zusätzliches Zubehör gemietet werden können. Bitte erkundigen Sie sich bei geplanten Auslandsreisen mit unseren Fahrzeugen nach den im Reiseland jeweils geltenden Vorschriften. Eine Übersicht über die Vorschriften zur Warnwestenpflicht im europäischen Ausland bietet der ADAC.