Vereinsmitgliedschaft

Antrag und Annahme

Ein Antrag auf Mitgliedschaft muss an den Vorstand gerichtet werden. Ab Januar 2024 besteht hierzu die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Mitgliedschaft. Durch die Annahme des Mitgliedsantrages durch den Vorstand wird die antragstellende Person als Mitglied in den Verein aufgenommen.

Eine Mitgliedschaft im Verein ist Voraussetzung zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung unseres Carsharingangebotes. Der Vertrag zur Nutzung des Carsharingangebotes wird separat geschlossen. Eine Mitgliedschaft im Verein ohne die Nutzung des Carsharingangebotes ist ab dem 01.01.2024 möglich.

Mitgliedsbeitrag

Durch den Beschluss eines Antrags auf der Mitgliedsversammlung am 16.07.2023 wurde festgelegt, dass der Mitgliedsbeitrag ab dem 01.01.2024 je Mitglied und Kalenderjahr 30€ (inkl. USt.) beträgt. Mitglieder, die in der zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres aufgenommen werden, zahlen im Jahr der Aufnahme den halben Mitgliedsbeitrag.

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand des Vereins einberufen. Mitglieder des Vereins können Anträge bei Wahrung festgelegter Fristen einbringen und haben ein Anwesenheitsrecht, Rederecht und Stimmrecht.