Zubehör
Kindersitze
Alle Kindersitze entsprechen der europäische Prüfnorm UN ECE Reg. 44/04. In jedem Auto befindet sich eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne. Seit 2017 sind alle neu zugelassenen Sitzerhöhungen dieser Art nur noch für Kinder erlaubt, die über 125 Zentimeter groß sind und mindestens 22 Kilogramm wiegen. Diese sollten bis zu einer Mindestgröße von 150cm genutzt werden.
Hinweis: Auch wenn eine Kindersitzerhöhung ohne Rückenlehne gesetzlich zugelassen ist, bietet sie nicht genügend Schutz. Sie sollte nur als Notlösung für kurze Strecken genutzt werden!
Falls Sie feststellen, dass es Engpässe gibt, weil die Nachfrage nach den Sitzen zunimmt, melden Sie dies bitte dem Vorstand. Wir werden dann weitere Sitze anschaffen.
Wir berufen uns auf die Empfehlungen des ADAC
Warnwesten
Seit 1. Juli 2014 an besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht: In jedem Fahrzeug muss unabhängig von der Zahl der mitfahrenden Personen eine Warnweste mitgeführt werden. Die Westen in den Signalfarben rot, gelb oder orange mussen der DIN-Norm EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Die Fahrzeuge von StadtTeilAuto Freising befindet sich mindestens 1 Warnweste. Allerdings möchten wir anlässlich der Verordnung darauf hinweisen, dass es bezüglich der Warnwestenpficht im europäischen Ausland teils erheblich schärfere Regeln gibt, die auch mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen geahndet werden können.
So ist es in einigen Ländern vorgeschrieben, dass für jeden Insassen des Fahrzeuges eine Warnweste mitgeführt werden muss!
Wir halten im Vereinbüro einige Warnwesten vor, die für Auslandsfahrten als zusätzliches Zubehör angefragt werden können. Bitte erkundigen Sie sich bei geplanten Auslandsreisen mit unseren Fahrzeugen nach den im Reiseland jeweils geltenden Vorschriften. Eine Übersicht über die Vorschriften zur Warnwestenpflicht im europäischen Ausland bietet der ADAC.