Preisliste – ab 15.08.2026
StadtTeilAuto e.V. Carsharingangebot
Gültig ab dem 15.08.2026.
Alle Angaben in dieser Liste sind inklusive Mehrwertsteuer (bis auf Kautionen nach 1.1, Selbstbeteiligungen nach 3.1 und Schadensersatz nach 8.) zu verstehen.
1. Kaution und Aufnahmegebühr
1.1 Kaution (unverzinst)
- Einzelnutzer: 600 €
- Einzelnutzer ermäßigt*: 300 €
- Nutzergemeinschaft (Familien): 900 €
- Nutzergemeinschaft (z.B. Firmen und Vereine): ab 900 €
1.2 Aufnahmegebühr
- Einzelnutzer: 40 €
- Einzelnutzer ermäßigt*: 20 €
- Nutzergemeinschaft (Familien): 40 €
- Nutzergemeinschaft (z.B. Firmen und Vereine): 40 €
2. Monatsgebühr
- Nutzer: 5,00 €
- Nutzer ermäßigt*: 1,70 €
- Nutzergemeinschaft (Familien): 9,20 €
- Nutzergemeinschaft (z.B. Firmen und Vereine): ab 9,20 €
*Ermäßigungsberechtigt sind immatrikulierte Studierende an einer deutschen Hochschule, Schüler (weiterführende und berufsbildende Schulen), Auszubildende, BFD, FSJ, und Empfänger von Bürgergeld.
3. Selbstbeteiligung Versicherung & (optionales) Sicherheitspaket
3.1 Selbstbeteiligung Versicherung
- Bei selbstverschuldeten Unfällen oder Beschädigungen: bis zu 1.400 € Selbstbeteiligung je Schadensfall
3.2 (Optionales) Sicherheitspaket
- Sicherheitspaket: 80 € je Nutzer und Jahr (365 Tage)
Das Sicherheitspaket reduziert die Selbstbeteiligung bei selbstverschuldeten Unfällen und Schadensfall auf 400 € und gilt für max. 1 Unfall pro Abschlussjahr (365 Tage) und je Nutzer mit Sicherheitspaket. Nutzergemeinschaften können für jeden Unternutzer ein eigenes, nicht auf andere Nutzer übertragbares, Sicherheitspaket abschließen.
4. Fahrzeugnutzung
Der Tarif für die Fahrzeugnutzung setzt sich zusammen aus dem Zeittarif (4.1) und dem Kilometertarif (4.2).
4.1 Zeittarif

4.2 Kilometertarif

5. Gebühren
- Stornierung & Verkürzung (§ 8 AGB):
- Stornierung bis 24 Stunden vor Buchungsbeginn: kostenlos
- Stornierung weniger als 24 Stunden vor Buchungsbeginn: Die Stornierungsgebühren betragen die Hälfte des jeweiligen Zeitpreises für die stornierte Buchung.
- Bei einer Rückgabe des Fahrzeuges vor Ende des Buchungszeitraumes wird die Buchung automatisch verkürzt. Der Zeitpreis für den Zeitraum um den die Buchung verkürzt wurde, wird nur zur Hälfte in Rechnung gestellt.
- Verspätete Rückgabe des Fahrzeugs oder Verlängerung nach Buchungsende (§ 9 AGB): 30 €
- Verlust oder Beschädigung der Zugangskarte (§ 5 AGB): 25 € + Haftung
- Sonstige Verluste (z.B. DataFob, DataKey): 30 €
- Fahrzeugrückgabe mit zu niedrigem Tankstand (§ 16 AGB): 10 €
- Tanken von Premiumkraftstoffen: 5 € je Betankung und 0,20 € je Liter zusätzlich (Zugelassene Kraftstoffe sind nur die, die auf der Internetseite von StadtTeilAuto Freising e.V., in der Smartphone-App oder in der Web-App für das jeweilige Fahrzeug gelistet sind. Premiumkraftstoffe sind alle anderen Kraftstoffe, z. B. Super Plus, Super Plus bleifrei, sowie Sonder-/Hochleistungskraftstoffe der jeweiligen Tankstellenbetreiber, § 12 AGB. Aus Vereins- und Kostensicht ist das Tanken von E10 wünschenswert – E10 ist in der Regel günstiger als Super und wirkt sich damit unmittelbar auf die gemeinsam getragenen Kraftstoffkosten aus.)
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsdelikten (§ 22 AGB): je 7,50 €
- Bearbeitung von Verursacherrecherchen (§ 10.6 AGB): 7,50 €, Technikereinsatz nach Aufwand
(60 € pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt) - Bearbeitung von Schadensfällen (§ 14 AGB): Technikereinsatz nach Aufwand
(60 € pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt) - Rücklastschrift (§ 20 AGB): 5 €
- Bearbeitung Mahnung (§ 19 AGB): 5 €, zzgl. Mahngebühr
6. Vertragsstrafen
- Überlassung von Fahrzeug an Nichtberechtigte (§ 6 AGB): 900 €
- Nutzung ohne gültigen Führerschein (§ 11 AGB): 900 €
- Nutzung von Fahrzeugen zum Transport von Möbeln, sperrigen Gegenständen, Grünabfällen oder Sperrmüll, wenn diese nicht dafür ausgewiesen sind (§ 12 der AGB): 200 €
(zuzüglich Technikereinsatz, externe Reinigungskosten und Ersatz von ggf. entstandener Wertminderung) - Technikereinsatz (u.a. § 12 & 16 AGB): nach Aufwand, 60 € pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt
- Rauchen im Fahrzeug (§ 12 AGB): 100 €
(zuzüglich Technikereinsatz und externe Reinigungskosten) - Reinigung (§ 12 AGB): nach Aufwand
(60 € pro Stunde zuzüglich An- und Abfahrt, zuzüglich ggf. externe Reinigungskosten (z.B. bei Tierhaaren)) - Nutzung eines Fahrzeuges in Ländern in denen kein Versicherungsschutz besteht (§13 AGB): 900 €
- Verspätete Meldung eines Schadens/einer groben Verunreinigung (§10.5 AGB): 100 €
(zusätzlich Haftung für den Schaden und Kosten für eine ggf. notwendige Verursacherrecherche) - Unterlassene Meldung eines Schadens/einer groben Verunreinigung (§10.6 AGB): 300 €
(zusätzlich Haftung für den Schaden und Kosten für eine ggf. notwendige Verursacherrecherche) - Nichtmeldung des Wegfallens oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis: 100 €
- Nichteinhaltung von Vorgaben nach § 15 AGB bei Unfällen und Schäden: 100 € – 900 €
(nach Einzelfallentscheidung des Vorstandes, zuzüglich Schadensbearbeitung (siehe Gebühren))
7. Verzugszinsen
- Falls ein Mitglied nach gerichtlichem Mahnbescheid seine Rechnung nicht bezahlt, berechnet der Verein ab diesem Zeitpunkt 7,5 % Verzugszinsen über dem Basiszins nach dem bürgerlichen Gesetzbuch (§19 AGB).
- Ein gerichtliches Mahnverfahren wird nach der 2. erfolglosen Mahnung eingeleitet.
8. Schadensersatz
- Aufgrund der Verspätung eines Vornutzers ist das gebuchte Fahrzeug zu Buchungsbeginn nicht verfügbar (§ 10 AGB): 15 €
9. Änderung der Preisliste
StadtTeilAuto Freising e.V. behält sich das Recht vor, diese Preisliste jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Teilnehmern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die aktuelle gültige Preisliste kann unter www.sta-fs.de eingesehen werden.